DSGVO – die zehn wichtigsten Fragen und Antworten

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Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, kommt mit vielfältigen Regelungen und Auflagen daher. Ein guter Grund, um Ihnen die zehn wichtigsten Fragen zum Thema zu beantworten. Wer noch mehr Infos zum Thema möchte, sei auf die beiden vorhergehenden Artikel verwiesen.

1. Was ist die DSGVO?

Die DSGVO stellt eine EU-einheitliche Reform des Datenschutzgesetzes dar.

2. Was bedeutet die DSGVO?

Durch die DSGVO soll Betroffenen ein besseres und transparenteres Bestimmungsrecht über die Sammlung, Speicherung, Verarbeitung sowie Weitergabe von personenbezogene Daten eingeräumt werden. Unternehmen müssen die Verordnungen von sich aus umsetzen und werden somit verstärkt in die Verantwortung genommen.

3. Bin ich betroffen?

Das kommt darauf an. Sobald Sie durch Ihre Webseite bzw. Unternehmen Kundendaten sammeln und speichern, können Sie von den Regelungen betroffen sein. Theoretisch betrifft das jede Webseite.

4. Muss ich einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Das hängt davon ab, ob die Datenverarbeitung Ihr Kerngeschäft darstellt. Ist dies der Fall und/oder verarbeiten Sie Daten nach Kategorien oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.

5. Was bedeutet die neue Auskunftspflicht?

Personen, die Unternehmen ihre privaten Daten überlassen, haben jetzt mehr Rechte. Zur Löschung und Berichtigung der Daten auf Antrag kommen jetzt auch das Recht darauf, die Verarbeitung der eigenen Daten mit Begründung einzuschränken sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Das bedeutet, dass ein Unternehmen auf Nutzeranweisung Daten barriere- und kostenfrei an andere Unternehmen übertragen muss. Auch muss ein Webseitenbetreiber den Betroffenen über die Art der Speicherung von Daten, zu welchem Zweck er diese speichert und ob Daten an Dritte weitergereicht werden informieren. Auch ein Verlust der gespeicherten Daten durch einen Hackerangriff ist binnen 72 Stunden zu melden.

6. Wirkt sich die Regelung auch auf externe Dienstleister aus?

Wenn Sie mit externen Anbietern zur Datensicherung oder -verarbeitung arbeiten, müssen Sie vertraglich sicherstellen, dass diese auch nach der DSGVO arbeiten und die Daten sehr gut gesichert sind. Ist dies nicht der Fall bzw. können Sie dies nicht nachweisen, können Sie bei Verlust der Daten rechtlich belangt werden.

7. Wer kontrolliert die Einhaltung der DSGVO?

Die nationale Datenschutzbehörde. Macht ein Betroffener hier Meldung, dass bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden, geht die Behörde dem nach und kann empfindliche Strafen verhängen.

8. Gibt es Strafen bei Nichteinhaltung?

Oh ja! Bis zu 20 Mio. Euro oder aber mindestens 4 Prozent des Umsatzes können als Strafe verhängt werden. Ein Schadensersatz muss allerdings vom Betroffenen nachgewiesen und über ein Gericht eingeklagt werden.

9. Gilt die Regelung auch für ausländische Unternehmen?

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus sind auch Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, ihre Dienstleistungen und Waren hier aber anbieten, an die Regelungen der DSGVO gebunden. Zudem muss das betreffende Unternehmen einen Vertreter vor Ort einsetzen.

10. Wo finde ich Hilfe?

Bei der WKO gibt es ausführliche Informationen, Checklisten sowie einen Onlineratgeber. Hier finden vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie EPUs und Freelancer, Freiberufler und Selbstständige eine gute Anlaufstelle. Auch spezialisierte Anwälte und Datenschutzexperten sind bei Fragen immer die richtigen Ansprechpartner.

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