KG gründen in Österreich – Alles was Sie wissen müssen 

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Neben der GmbH gibt es noch weitere Formen und Möglichkeiten eine Gesellschaft zu gründen – z. B. die KG. Doch was ist unter einer KG zu verstehen? Welche Vorteile bietet die KG gegenüber einer GmbH? Und was ist eigentlich ein Kommanditist? Wir klären Sie auf.

Was ist eine KG?

Die Abkürzung KG steht für Kommanditgesellschaft. Sie ist eine sogenannte Personengesellschaft und besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern (Kommanditist und Komplementär), die miteinander einen Gesellschaftervertrag schließen. Dieser Vertrag unterliegt keinerlei gesetzlichen Formvorschriften. Trotzdem ist es ratsam, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, da sich die Aufgaben sowie die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter in einer KG erheblich unterscheiden.

Der Kommanditist

Der Kommanditist haftet beschränkt bis zu einem bestimmten Betrag – der sogenannten Haftsumme. Diese wird durch den Gesellschaftervertrag festgelegt und ins Firmenbuch eingetragen. Die Höhe der Summe ist frei wählbar, eine gesetzlich festgelegte Mindestsumme wie bei der GmbH gibt es hier nicht. Der Kommanditist darf die Personengesellschaft nicht nach außen hin vertreten. Ihm stehen lediglich bestimmte Kontrollrechte zu, die im Gesellschaftervertrag geregelt werden. Ob eine Pflichtversicherung laut ASVG oder GSVG vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei einer reinen Kapitalbeteiligung entfällt die Versicherung.

Der Komplementär

Der Komplementär haftet uneingeschränkt und persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, haftet jeder solidarisch mit der gleichen Summe. Ebenso haften Komplementäre primär. Dies bedeutet, dass der Gläubiger sich ohne gerichtliche Klage an einen der Gesellschafter wenden kann, um sein Geld zu erhalten. Jeder Komplementär ist sowohl berechtigt als auch verpflichtet, die Gesellschaft zu vertreten. Zudem sind bei einer gewerblichen Tätigkeit der KG alle uneingeschränkt haftenden Gesellschafter nach dem GSVG pflichtversichert.

Wie gründe ich eine KG?

Zuerst wird ein Gesellschaftervertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern (Kommanditist und Komplementär) geschlossen. Eine Einhaltung von Formvorschriften oder die Anwesenheit von Notar bzw. Rechtsanwalt ist dazu nicht nötig.

Folgendes wird in einem Gesellschaftervertrag schriftlich festgehalten:

– Geschäftsführung und Vertretung der KG
– Abstimmungsverhältnis bei Entscheidungen
– Gewinn- und Verlustbeteiligungen der jeweiligen Gesellschafter
– Regelungen bei Ausscheiden eines Gesellschafters
– Einlage bzw. Haftungssumme des Kommanditisten
– Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter

Danach folgt die Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch. Dazu müssen die Unterschriften der Gesellschafter notariell oder gerichtlich beglaubigt sein. Die Eintragung ist kostenpflichtig, es sei denn, Sie nehmen das Neugründungsförderungsgesetz in Anspruch.

Im Firmenbuch sind folgende Informationen enthalten:

– Namen und Anschriften der Gesellschafter
– Art der Haftung der jeweiligen Gesellschafter
– Vertretungsbefugnisse
– Firmenname und Rechtsform

Worauf ist noch zu achten?

Die Gewerbeberechtigung muss durch einen gewerberechtlichen Geschäftsführer beantragt werden. Diese Aufgabe kann sowohl ein Komplementär als auch ein versicherungspflichtig angestellter Arbeitnehmer übernehmen. Die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter sind einkommenssteuerpflichtig, auch Vergütungen für Mitarbeit o. Ä. fallen darunter. Die KG an sich zahlt keine Einkommenssteuer, sondern lediglich Umsatzsteuer. Ab einem Jahresumsatz von 700.000 Euro unterliegt die KG der Bilanzierungspflicht.

Vorteile einer Kommanditgesellschaft

– Höhe der Haftungssumme frei wählbar (bei der GmbH beträgt die Mindestsumme für das Stammkapital 35.000 Euro bzw. 10.000 Euro gründungsprivilegiert)

– unbürokratisch Gründung einer KG, da keine gesetzlichen Formvorschriften für Gesellschaftervertrag gefordert (Gesellschaftervertrag der GmbH an Formvorschriften gebunden)

– Gewerbeberechtigung muss nur von einem Komplementär erbracht werden (in der GmbH ist dies nicht ausreichend)

Nachteile einer Kommanditgesellschaft

– ungleiche Verteilung von Haftung, Rechten und Pflichten der Gesellschafter (in GmbH haben alle Gesellschafter die gleichen Rechte und Pflichten, haften nur in Höhe des Stammkapitals)

– nur Kommanditist ist haftungsbeschränkt, hat keine oder nur eine eingeschränkte Entscheidungsbefugnis in der KG, darf KG nicht nach außen hin vertreten

– Komplementäre haften persönlich, unbeschränkt und primär mit Privatvermögen

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