Kilometergeld – Habe ich einen Anspruch?

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Dienstreisen, Fahrten zu Kundengesprächen oder auch Warenauslieferung – Fahrten, die Sie als Selbstständiger bzw. Freelancer mit Ihrem Pkw unternehmen, gelten den meisten als verlorene Zeit, in der sie nicht produktiv arbeiten können. Dazu kommen noch Kosten für den Kraftstoff, Versicherung für das Fahrzeug sowie Instandhaltungskosten. Um Personen, die ihr Privatfahrzeug für den dienstlichen Einsatz nutzen, zu entschädigen, gibt es in Österreich einen Ausgleich, den Sie geltend machen können. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Welche Voraussetzungen gelten für das Kilometergeld?

Dienstfahrten sowie Dienstreisen gelten dann als abrechnungsfähig, wenn Sie diese während Ihrer Arbeitszeit und im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für Ihr Unternehmen durchführen – und zwar unabhängig vom Fahrzeugtyp bzw. Fortbewegungsmittel. Auch als Mitfahrer, mit dem Fahrrad oder zu Fuß gibt es eine festgelegte gesetzliche Pauschale. Die Fahrten mit dem Pkw können nur dann abrechnet werden, wenn es sich ein Fahrzeug handelt, dass Sie privat unterhalten, also kein Dienstfahrzeug. Zudem sind Sie verpflichtet, ein Fahrtenbuch über Ihre dienstlichen Reisen zu führen. Ein Heft mit entsprechenden Vordrucken erhalten Sie im Bürofachhandel oder im Schreibwarengeschäft. Tragen Sie hier Datum, Reiseziel und -anlass sowie die gefahrenen Kilometer ein. Achtung: Die tägliche An- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Büro bzw. Geschäft fallen nicht unter das Kilometergeld. Eventuell haben Sie aber Anrecht auf eine Pendlerpauschale.

Wie hoch ist das Kilometergeld und welche Kosten werden dadurch abgegolten?

Maximal 30.000 Kilometer können Sie pro Kalenderjahr als Kilometergeld geltend machen und steuerfrei ausgezahlt bekommen. Durch den jeweiligen amtlichen Kilometersatz sind die Aufwendungen für Benzin und Öl, Wartungen und Reparaturen, Steuern und Gebühren, Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren abgegolten. Auch die Kosten für den Wertverlust des Pkws, Anschaffung von Sommer- und Winterreifen, Autoradio und Navigationsgerät, Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge sowie Finanzierungskosten sind im Kilometersatz bereits enthalten und können nicht extra abgerechnet werden. So erhalten Sie als Pkw-Fahrer 0,42 Cent pro Kilometer, für das Fahren mit Motorfahrräder und Motorräder 0,24 Cent, als Mitfahrender 0,05 Cent und bei Fahrten mit dem Fahrrad bzw. Wege, die Sie zu Fuß zurücklegen und die länger als zwei Kilometer sind, 0,38 Cent.

Wer sich also die Arbeit macht und seine Dienstfahrten ordnungsgemäß dokumentiert, und diese dann auch einreicht, kann sich durchaus über ein kleines oder größeres Zubrot freuen. Lohnenswert ist das Kilometergeld allemal, auch Selbstständige, die nur mehrere kleine Fahrten im Jahr unternehmen oder regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs sind, werden belohnt.

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