Laptop von der Steuer absetzen: So geht´s

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Laptop, PC oder Tablet können von der Steuer abgeschrieben werden. Grundsätzlich steht hierfür je Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro pro Jahr zur Verfügung. Manche Berufsgruppen wie Freiberufler und Hausbesorger erhalten weitere Zuschläge. Außerdem können bestimmte Aufwendungen abseits davon als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zum Beispiel die Pendlerpauschale oder Gewerkschaftsbeiträge – und Arbeitsgeräte wie PC und Laptop. Wie das geht und worauf Arbeitnehmer achten müssen, erklären wir.


Laptop steuerlich geltend machen: darauf müssen Sie achten

Soll der privat gekaufte Laptop von der Steuer abgesetzt werden, muss zunächst der Privatanteil abgezogen werden. Er liegt bei 40 Prozent, die sich mit glaubhaften Belegen, die eine häufige Nutzung nachweisen, erhöhen lässt. Selbiges gilt für das Internet, welches in den 40 Prozent inkludiert ist.
Zu beachten ist, dass Notebooks, die einen Neupreis von mehr als 400 Euro aufweisen, nicht auf einmal von der Steuer abgesetzt werden können. Stattdessen müssen die Vergünstigungen über den Zeitraum der Nutzung abgeschrieben werden – bei einem Laptop sind das drei Jahre. Im ersten und im letzten Jahr lässt sich jeweils die Hälfte der Kosten von der Steuer absetzen.
Ein Beispiel: ein Freiberufler erwirbt am 4. August einen Laptop im Wert von 1.000 Euro. 40 Prozent der Anschaffungskosten müssen selbst übernommen werden. Das sind in diesem Beispiel 400 Euro. Die übrigen 600 Euro können steuerlich abgesetzt werden. Die Nutzungsdauer beträgt mindestens drei Jahre. Also werden pro Jahr 200 Euro von der Steuer abgesetzt. Weil das Gerät in der zweiten Jahreshälfte gekauft wurde, sind es im ersten und letzten Jahr lediglich 100 Euro, die geltend gemacht werden können. Der Zeitraum verlängert sich dementsprechend auf vier Jahre, da im vierten Jahr der Laptop noch einmal geltend gemacht werden kann.

Auch Zubehörartikel lassen sich absetzen

Üblicherweise können nicht nur der Laptop und das Internet steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch die benötigten Zubehörartikel. Dazu zählen zum Beispiel der USB-Speicher oder eine Tastatur. Auch eine Grafikkarte oder ein Zusatz-Akku können dazu zählen, insofern sie hauptsächlich für die berufliche Tätigkeit verwendet werden. Wer sich unsicher ist, fragt zunächst bei der Finanzbehörde nach und vermeidet Nachzahlungen.
Um den Laptop von der Steuer absetzen zu können, werden die Rechnungen benötigt. Arbeitnehmer bewahren am besten sämtliche Belege auf, bis es Zeit für die Steuererklärung auf. Danach sollten die wichtigsten Unterlagen in einem Archiv untergebracht werden. Entsorgt werden sollten Rechnungen und Belege nicht, falls das Finanzamt weitere Nachweise einfordern sollte.

Fazit: Laptop von der Steuer absetzen

Arbeitnehmer, vor allem Freiberufler, haben also viele Freiheiten, was das Absetzen von Laptops von der Steuer betrifft. Mehr als 60 Prozent der Anschaffungskosten lassen sich in der Regel absetzen – wer das Gerät häufiger nutzt, kann am Ende des Jahres sogar mit größeren Vergünstigungen rechnen. Auch Zubehör lässt sich von der Steuer abschreiben. Damit das gelingt, müssen die Rechnungen aufbewahrt und der Steuererklärung beigefügt werden. Wer diese Dinge beachtet, kann Laptop, PC, Tablet oder ein anderes Gerät, das zum Arbeiten benötigt wird, problemlos absetzen. Dennoch sollte immer zuerst Rücksprache mit den Behörden gehalten werden, um auf Nummer sicherzugehen und bei der Steuererklärung keine Fehler zu machen.

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