Gmbh Gründung in Österreich

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Wer eine GmbH gründen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Welche Hürden Sie sonst noch überwinden müssen bei einer GmbH Gründung, erfahren Sie in diesem Artikel.

GmbH Gründung – Was ist eine GmbH und welche Vorteile bietet sie?

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Das bedeutet, dass ein Stammkapital bei der Gründung festgelegt wird, mit dem die GmbH im Fall der Fälle haftet. Die GmbH gilt als juristische Person, die Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen oder auch verklagt werden kann. Die Gesellschafter haften also nicht persönlich. Doch auch der komplikationslose Wechsel des Geschäftsführers oder Verkauf einer GmbH kann neben steuerlichen Vorteilen als positiv gewertet werden.

Wie wird eine GmbH in Österreich gegründet?

Der Gesellschaftsvertrag

Im ersten Schritt sind die Gesellschafter verpflichtet, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen, der mindestens folgende Punkte beinhalten muss:

• Firma und Sitz der Gesellschaft
• Gegenstand des Unternehmens
• Höhe des Stammkapitals
• Betrag, der von jedem Gesellschafter als Einlage zum Stammkapital geleistet wird

Auch einzelne Personen können eine GmbH gründen. Dafür benötigen Sie eine Erklärung zur Errichtung einer GmbH. Der Gesellschaftsvertrag sowie auch die Erklärung zur Errichtung einer GmbH muss notariell beglaubigt sein.

Stammkapital für die Gmbh Gründung

Das Stammkapital für eine GmbH in Österreich liegt bei mindestens 35.000 Euro, wovon die Gesellschafter bei Gründung die Hälfe in bar einzahlen müssen, also mind. 17.500 Euro.

Gründungsprivileg

Für GmbH-Neugründung gilt seit März 2014 das sogenannte Gründungsprivileg. Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammeinlage reduziert sich dann auf 10.000 Euro (statt den genannten 35.000 Euro) in den ersten zehn Jahren ab Gründung der GmbH.

gmbh Gründung

Benennen eines Geschäftsführers

Nachdem der Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, unterschrieben und notariell beglaubigt ist, muss – falls noch nicht im Vertrag festgelegt – ein Geschäftsführer benannt werden. Die GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer vorweisen. Dieser muss eine handlungsfähige und natürliche Person sein und bei der Ausübung seiner Tätigkeit größte Sorgfalt walten lassen. Bei Vernachlässigung seiner Aufgaben kann ein Geschäftsführer für durch ihn entstandene Schäden haften.

Eintrag ins Firmenbuch

Um die Gründung abzuschließen, erfolgt ein notariell beglaubigter Eintrag ins Firmenbuch durch den bzw. die Geschäftsführer. Das Firmenbuchgesuch zur Eintragung der GmbH muss folgende Unterlagen beinhalten:

• Gesellschaftsvertrag oder Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft (notarielle Ausfertigung)
• Gesellschafterliste
• Geschäftsführerverzeichnis
• Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (falls diese noch nicht im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist)
• beglaubigte Musterzeichnungen der Geschäftsführer
• Bankbestätigung über die Einzahlung der bar zu leistenden Einlagen (Anteil vom Stammkapital)
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
• eventuell Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmenwortlaut

Gebühren für eine GmbH Gründung

Für die Eintragungen ins Firmenbuch fallen Kosten in Höhe von 36 Euro (Eingabegebühren) sowie weitere 313 Euro (Eintragungsgebühren) an. In bestimmten Fällen ist das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar. Hier entfallen dann die genannten Kosten.

Natürlich braucht die GmbH auch einen Namen. Mehr Infos zu den Themen Firma, Haftung und Steuer einer GmbH finden Sie hier.

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