Geschäftskonto | Vor- und Nachteile gegenüber dem Privatkonto

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In der heutigen Zeit wird der überwiegende Teil des Zahlungsverkehrs bargeldlos abgewickelt. Das gilt sowohl für den Privatbereich als auch für das Business. Statistische Zahlen der Wirtschaftskammer machen deutlich, dass hier in Österreich bundesweit die Zahl an Unternehmensneugründungen im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen ist. Die Gründe für eine Existenzgründung nebst dem Wechsel vom bisherigen Arbeitnehmer auf die Gegenseite zum Arbeitgeber sind vielseitig und facettenreich.

Im Zusammenhang mit einer Geschäftstätigkeit steht der geschäftliche Zahlungsverkehr mit seinen Betriebseinnahmen sowie den betriebsbedingten Ausgaben. Der selbstständige Geschäftsmann muss alle generierten Einnahmen versteuern. Um die darauf entfallende Steuerlast zu reduzieren, und zwar möglichst auf Null, werden alle Betriebsausgaben als steuerlich begünstigter Aufwand gegenberechnet. Das saldierte Ergebnis ist dann der steuerpflichtige Ertrag. Der Unternehmer muss die Jahressteuererklärung abgeben, und in diesem Zusammenhang muss er die darin aufgeführten Einnahmen und Ausgaben zahlen-, beleg- sowie buchungsmäßig nachweisen.

An diesem Punkt stellt sich für ihn die Frage
• ob der geschäftliche Zahlungsverkehr über das private oder über ein separates Geschäftskonto abgewickelt werden soll
• welche Vorteile die eine oder andere Zahlungsabwicklung für wen hat

Für Personen- und für Kapitalgesellschaften stellt sich diese Frage nicht; sie müssen von Gesetzes wegen ein eigenes, separates Firmen- beziehungsweise Geschäftskonto führen. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass eine neugegründete Firma erst dann nach österreichischem Recht geschäftsfähig ist, wenn das Firmenkapital auf dem Geschäfts- respektive Firmenkonto gutgeschrieben und dort verfügbar ist. Anders ist die Situation für Einzelunternehmer oder bei Gewerbetreibenden. Sie sind frei in ihrer Entscheidung, den unternehmerischen Zahlungsverkehr über ein separates Firmenkonto abzuwickeln oder dafür das schon vorhandene private Girokonto bei der Hausbank zu nutzen.

• Ein eigenes Geschäftskonto ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden
• Die österreichischen Kreditinstitute teilen ihre Kunden in die Bereiche Privat- und Geschäftskunden auf
• Für jeden von ihnen gibt es eine eigene Dienstleistungs- und Kostenstruktur
• Gängige Praxis ist es, dass Kreditinstitute für Geschäftskonten eine eigens darauf abgestellte Buchungs- und Buchhaltungssoftware anbieten. Sie ist im Privatbereich weder anwendbar noch praktikabel

Ein Hauptargument pro Geschäftskonto ist das Finanzamt

Jeder Steuerpflichtige ist bestrebt, dem Finanzamt lediglich einen Einblick in seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach dem Grundsatz zu geben: so wenig wie möglich, so viel wie nötig! Oder anders gesagt: das Finanzamt geht nur derjenige Zahlungsverkehr etwas an, der im direkten Zusammenhang mit der Steuerpflicht steht. Spätestens bei einer Betriebsprüfung, mit der jeder Unternehmer kurz über lang rechnen muss, verlangt das Finanzamt Einsicht in die geschäftlichen Buchungsunterlagen mit Belegen und Kontoauszügen. Bei einer „vermischten“ Buchhaltung privat und gewerblich bekommt das Finanzamt einen umfassenden Einblick in das gesamte Finanzgebaren, bis hin zum Zeitungsabo, zum Beitrag im Fitnessstudio oder zum Mobilfunkvertrag. Ein unlesbares Schwärzen aller Privatbuchungen ist aufwändig, wenig praktikabel und weckt das Misstrauen; es könnte ja auch, absichtlich oder versehentlich, die eine oder andere geschäftliche Buchung mit geschwärzt worden sein.

Vor diesem Gesamthintergrund spricht praktisch nichts für eine vermischte, sondern geradezu alles für die getrennte Buchhaltung über ein Firmenkonto. Die betriebsbedingten Ausgaben lassen sich ganz zweifelsfrei ein- und abgrenzen; eine Überschneidung mit Privatausgaben ist so gut wie ausgeschlossen. Alle für das Geschäftskonto anfallenden Kosten sind steuerabzugsfähige Betriebsausgaben. Die Buchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt übersichtlich. Das vereinfacht auch die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Der Unternehmer hat mit einem Griff alle Unterlagen zum geschäftlichen Zahlungsverkehr zur Hand, ohne das Finanzamt in seine Privatsphäre hineinschauen lassen zu wollen oder zu müssen.

Als Fazit bleibt festzuhalten

dass für jeden Selbstständigen, vom Existenzgründer über den Jungunternehmer bis hin zum arrivierten Geschäftsmann, kein Weg an einem Geschäftskonto vorbeiführt. Selbst wenn er zu derjenigen Personengruppe gehört, für die hier in Österreich keine Geschäftskontopflicht besteht, so sollte er die Chance nutzen, vom ersten Tag an privat und geschäftlich zu trennen. Im Privatbereich kann jeder Verbraucher so wirtschaften wie er will, nicht jedoch als Unternehmer, als Geschäftsmann oder als Freiberufler. Um seiner Steuerpflicht als Bürger nachkommen zu können, müssen alle steuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben nachgewiesen werden können – aber auch nur die. Das gelingt umfassend und lückenlos mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein eigenes Geschäftskonto.

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