GmbH gründen in Österreich – Was müssen Sie wissen?

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ine GmbH zu gründen klingt oft komplizierter, als es eigentlich ist. Wir erklären in einfachen Schritten, wie Sie eine GmbH gründen und welche Formulare Sie sogar online bei den zuständigen Stellen einreichen können.

Wofür steht GmbH?

Doch bevor wir loslegen, ein paar erklärende Worte. GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit mit juristischen Personen darstellt. Für die GmbH wird ein Stammkapital von 35.000 Euro benötigt. Die Hälfte des Stammkapitals (17.500 Euro) ist bei Gründung als Einlage in bar auf ein Konto einzuzahlen.

Die Grundlage: der Gesellschaftervertrag

Vor der eigentlichen Gründung, sind Sie dazu verpflichtet, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Dieser Vertrag muss folgende Pflichtangaben beinhalten.

• Firmennennung bzw. Firmenname
• Firmensitz und Anschrift der Gesellschaft
• Gegenstand der Gesellschaft
• Auskunft über die Höhe des Stammkapitals sowie
• Aufschlüsselung, welchen Beitrag jeder Gesellschafter zum Stammkapital geleistet hat

Die Vorlage eines Gesellschaftervertrags gilt dann, wenn zwei bzw. mehrere Personen eine GmbH gründen. Haben Sie die Absicht als Einzelperson eine GmbH gründen zu wollen, müssen Sie eine Erklärung zur Errichtung einer Gesellschaft vorlegen. Die genannten Pflichtangaben müssen hier ebenso enthalten sein, lediglich die Aufschlüsselung über die Beiträge zum Stammkapital entfallen.

Über die Pflichtangaben hinaus können Sie optional weitere Inhalte im Gesellschaftervertrag festhalten. Dazu zählen z. B.:

• Regelungen zur Geschäftsführung und seiner Vertretung
• Verpflichtung zur Generalversammlung der Gesellschafter
• Informationen über die Beschlussfassung der Gesellschafter
• Angaben zur Verwendung von Gewinnen
• Inanspruchnahme des Gründungsprivilegs (dazu unten mehr)

Der Gesellschaftervertrag sowie die Erklärung zur Errichtung einer Gesellschaft sind beides Aktformen, die notariell beglaubigt werden müssen. Dafür fallen Kosten an. Seit dem 1.1.2018 ist die Abgabe der Errichtungserklärung unter bestimmten Voraussetzungen auch mittels elektronischer Signatur über das Unternehmensserviceportal möglich. Hier entfallen die bisherigen Beglaubigungserfordernisse und die Notariatsaktpflicht. Die Aufgabe der physischen Identifizierung des Gründers übernimmt die Bank. Bei Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals muss der Gründer seinen Ausweis vorlegen und eine Musterzeichnung leisten. Die Bank übermittelt dann die Unterlagen an das Firmenbuchgericht.

Bestellung Geschäftsführer

Nach Vertragsunterzeichnung muss mindestens ein Geschäftsführer festgelegt werden, insoweit dies noch nicht im Gesellschaftervertrag geregelt ist. Im Fachjargon wird dies „Bestellung der Organe“ genannt. Der Geschäftsführer muss eine natürliche und handlungsfähige Person sein und steht in der Pflicht, seinen Aufgaben als Geschäftsführer auch nachzukommen. Verursacht der Geschäftsführer durch sein Verhalten finanziellen Schaden am Unternehmen, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Eintrag ins Firmenbuch

Um die Gründung der GmbH abzuschließen, muss eine Anmeldung zum Firmenbuch erfolgen. Dazu sind die Geschäftsführer verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Achtung: Hier fallen wieder Kosten an. Der Anmeldung müssen folgende Unterlagen beiliegen:

• Liste aller Gesellschafter
• Geschäftsführerverzeichnis und Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer
• Gesellschaftsvertrag bzw. Erklärung über Errichtung einer Gesellschaft bei Einzelpersonen
• Musterzeichnung des Geschäftsführers
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Bestätigung der Bank über Einzahlung des Stammkapitals

GmbH gründungsprivilegiert – das Neugründungsförderungsgesetz

Wie bereits oben erwähnt gibt es auch die Möglichkeit, eine GmbH gründungsprivilegiert, ehemals „GmbH light“, zu gründen. Dabei kommt das Neugründungsförderungsgesetz zur Anwendung. Bei der Gründung muss dann nur ein reduziertes Stammkapital von 10.000 Euro (statt 35.000 Euro) eingebracht werden, 5.000 Euro sind bei Gründung in bar einzuzahlen. Allerdings müssen die Gesellschafter das Stammkapital in den folgenden zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken. Bei der Firmenbucheintragung und im Gesellschaftervertrag muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Stammkapital und somit die GmbH gründungsprivilegiert ist. Weitere Vorteile: Kosten bei der Firmenbucheintragung entfallen und auch die Mindestkörperschaftssteuer verringert sich in den ersten zehn Jahren deutlich.

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