Im Blogbeitrag zum Thema Selbstständig machen wurde er schon angesprochen – der Gewerbeschein. Welche Leistungen unterliegen überhaupt der Gewerbeordnung? Und wie und wo meldet man ein Gewerbe an?
Nahezu alle selbständigen Tätigkeiten, die regelmäßig durchgeführt werden und mit denen ein Verdienst erzielt wird, fallen unter die Gewerbeordnung. Die Gewerbeordnung (GewO) unterscheidet zwischen Freien, Reglementierten und Teil-Gewerben. Bei reglementiertem Gewerbe müssen fachliche und kaufmännische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden. Für ein Freues Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben. Die Wirtschaftskammer bietet hier nähere Informationen zu dieser Unterteilung und hier Informationen, welche Tätigkeiten nicht unter die Gewerbeordnung fallen.
Voraussetzungen für die Gewerbeberechtigung
- Das Mindestalter von 18 Jahren muss erreicht sein (unter Ausnahme von Sachverwalterschaft)
- Das Vorliegen eines fremdrechtlichen Aufenthaltstitel muss gegeben sein die zur Ausübung des Gewerbes berechtigt oder die Staatsangehörigkeit zur EU oder zur EWR beziehungsweise
- das Ausblieben von anderen Ausschlussgründen muss gegeben sein
- Gewerbeberechtigt sind Einzelunternehmer, eingetragene Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Wo wird ein Gewerbe angemeldet?
Zur Gewerbeberechtigung kommt man durch eine formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde, also bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat der Stadt, Magistratisches Bezirksamt Wien). Die Anmeldung kann persönlich, per Post oder Fax, aber auch elektronisch erfolgen. Bei Gewerben mit Rechtskraftvorbehalt muss allerdings die Rechtskraft des Bescheides über die Zuverlässigkeit abgewartet werden.
Die Gewerbeanmeldung sollte die genaue Bezeichnung des Gewerbes und den in Aussicht genommenen Standort enthalten. Ein Einzelunternehmer muss außerdem einige Urkunden vorlegen:
- Gültiger Nachweis der Personaldaten und Staatsangehörigkeit (Reisepass oder Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) bzw. zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
- Heiratsurkunde (nur, wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
- Meldebestätigung, wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt
Bei reglementierten Gewerben und Teilgewerben müssen der Gewerbeanmeldung Belege über die Erfüllung des jeweils vorgeschriebenen Befähigungsnachweises (z.B. Meisterprüfung, oder Zeugnisse) beigefügt werden. Bei der Gewerbeanmeldung einer Gesellschaft (GmbH, AG, etc.) ist der Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen.
Gewerbe online anmelden
Das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) ist ein österreichweites Gewerberegister und ermöglicht die Online-Anmeldung eines Gewerbes.
Die Gewerbeanmeldung ist sofort rechtswirksam, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das Gewerbe kann ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden.
Wieviel kostet ein Gewerbeschein?
Für die Anmeldung eines Gewerbes fallen 47,30 Euro Bundesgebühr an. Eine Beilage kostet 3,90 Euro pro Bogen. Ein Auszug aus dem Gewerberegister schlägt mit 7,20 Euro Bundesgebühr zu Buche, 2,10 Euro sind Bundesverwaltungsabgabe.
Neugründungsförderungsgesetz
Sind Sie Jungunternehmer, bzw. melden Sie zum ersten Mal ein Gewerbe an, dann können Sie eine Gebührenbefreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) in Anspruch nehmen. Um die NeuFöG-Bestätigung zu erhalten ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bei der Wirtschaftskammer (Gründersersvice, Bezirks- und Regionalstellen oder zuständige Fachorganisationen) erforderlich. Anschließend leisten diese Stellen auch entsprechende Hilfe bei der Durchführung der Gewerbeanmeldung. Zu beachten ist, dass die NeuföG-Bestätigung im Vorhinein besorgt werden muss und den Anmeldungsunterlagen beigelegt werden, sonst ist keine Gebührenbefreiung möglich.
Mehr Informationen und Hilfe zur Gewerbeanmeldung finden Sie in den Wirtschaftskammern der Bundesländer.
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