Ltd. gründen – Die Vor- und Nachteile der Gründung einer britischen Limited

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Wer ein Unternehmen gründen will, steht vor der Herausforderung, auch die richtige Unternehmensform zu finden. Eine durchaus beliebte Form ist die britische Limited (Ltd.). Doch welche Vorteile bringt sie mit sich? Und birgt die Ltd. auch Nachteile?

Was ist eine Limited?

Eine Ltd. ist eine Kapitalgesellschaft und ähnelt in ihren Strukturen und Rechtsbestimmungen der GmbH in Österreich. Wie das Wort „Limited“ schon anzeigt, stammt diese Unternehmensform aus Großbritannien und bedeutet so viel wie „beschränkt“, also haftungsbeschränkt. Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs kann eine Ltd. auch in anderen Ländern als Geschäftsform angemeldet werden, selbst wenn diese im Heimatland nicht veranlagt ist.

Wie kann ich eine Ltd. gründen und was muss ich beachten?

Die Anmeldung einer Ltd. kann problemlos online über die bereitgestellten Formulare beim Companies House (britisches Handelsregister) erfolgen. Innerhalb von etwa 15 Minuten ist die Registrierung Ihrer Ltd. abgeschlossen. Sie können sich aber auch an eine Agentur wenden, die bei der Gründung einer Ltd. berät, unterstützt und geeignete Büros vorhält. Denn für manche Tätigkeiten bestehen Sonderregelungen, z. B. muss ein Standort in Großbritannien unterhalten werden, andere Tätigkeiten benötigen dagegen nur eine Adresse, wobei Postfächer jedoch nicht erlaubt sind. Für Ihre Tätigkeit in Österreich müssen Sie über eine Niederlassung verfügen und sich ins hiesige Firmenbuch eintragen lassen. Haben Sie eine britische Ltd. als Unternehmensform gewählt, sind Sie verpflichtet, Buchhaltung, Jahresbilanz und Rechnungslegung nach britischem Recht durchzuführen. Auch bei Rechtstreitigkeiten ist britisches Recht für die Ltd anzuwenden. Daneben gelten für die Ltd. aber auch die Gewerbe-, Sozial- und Steuergesetze Ihres Heimatlandes. Es ist also eine doppelte Buchführung nötig.

Die verschiedenen Formen einer britischen Ltd.

Es existieren verschiedenen Formen der britischen Ltd.: Die wohl beliebteste Form ist die Private company limited by share. Diese wird vor allem von kleinere und mittlere Unternehmen genutzt. Ein Börsengang ist ausgeschlossen. Die Private company limited by guarantee ist eine Unternehmensform, bei der kein Stammkapital gebildet wird. Im Fall einer Insolvenz haften die Gesellschafter allerdings bis zu einem bestimmten Betrag. Die Private unlimited company hat die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, Anteile zu vergeben. Für alle Gesellschafter besteht eine unbeschränkte Haftung. Die Public limited company dagegen wird eher von größeren Unternehmen genutzt, die auch an der Börse notiert sind. Diese Unternehmen sind aufgrund des Börsengangs zur Geschäftsberichterstattung verpflichtet.

Ltd. – Vor- und Nachteile, Kritisches

Eine Ltd. kann eine kostengünstige Alternative zur GmbH sein, da hier das Stammkapital wegfällt. Jedoch sind Vorschriften für eine Kapitalerhaltung gesetzlich verankert. Die günstigste Ltd. kann schon mit einem britischen Pfund angemeldet werde. Dies mag für die Unternehmensgründer zwar positiv erscheinen, vermindert aber den Gläubigerschutz im Falle einer Insolvenz und ist somit nicht unkritisch zu sehen. Auch die persönliche Haftung des „Directors“ bei Vernachlässigung der gesetzlichen Pflichten sowie der Fürsorge- und Loyalitätspflichten ist als Nachteil anzusehen. Weiterhin besteht eine Offenlegungspflicht für die Ltd., auch wenn diese nicht an der Börse notiert ist. Die Kosten für eine beratende Agentur sowie für einen britischen Standort bzw. ein Büro könnten ebenso als Nachteil gelten.

Für wen eignet sich dann nun die Ltd.? Wer mit britischen Waren und Dienstleitungen handelt und geschäftliche Beziehungen nach Großbritannien pflegt, für den kann eine britische Ltd. eine sinnvolle Alternative zur GmbH sein, da sich in diesem Fall Nutzen und Aufwand ausgleichen. Für alle anderen Unternehmen ist der Nutzen-Kosten-Faktor oft ein schlagendes Argument, um sich nach anderen Alternativen umzusehen.

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