UID-Nummer – Alles was Sie darüber wissen müssen

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Dank der Globalisierung und Digitalisierung ist es heute möglich, dass sich Unternehmen und Märkte über alle Staatsgrenzen hinweg wirtschaftlich vernetzen können. Diese Tatsache schafft ungeahnte Möglichkeiten, bringt aber auch Probleme mit sich, da z. B. in verschiedenen Ländern auch ein unterschiedliches Steuerrecht existiert. Um länderüberschreitende Geschäfte innerhalb der Europäischen Union und die damit verbundenen steuerlichen Angelegenheiten zu erleichtern, wurde die UID eingeführt.

Was ist die UID und wozu dient sie?

Die Abkürzung UID steht für Umsatzsteueridentifikationsnummer und dient dazu, Unternehmen international schneller und leichter zuordnen zu können. Die Nummer wird dabei vom zuständige Finanzamt des jeweiligen Landes auf Antrag vergeben. Mithilfe der UID kann das Finanzamt die etwaige zu zahlende Umsatzsteuer berechnen, die bei einem Einkauf von Waren im Ausland für ein Unternehmen entsteht. Denn für Waren und Dienstleistungen gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip, d. h. in dem Land, in dem die Waren etc. eingesetzt werden, müssen diese auch mit der jeweiligen Umsatzsteuer belegt werden. Ohne eine einheitliche Koordinierung über eine UID gäbe es ein einziges Chaos mit unüberblickbarem bürokratischen Aufwand.

Wie setzt sich die UID zusammen?

Die UID setzt sich immer aus einem zweistelligen Ländercode sowie weiteren nachfolgen Zahlen oder auch Buchstaben zusammen, wobei Länge und Aufbau der jeweiligen UID-Nummern variieren können. Es gilt also kein europäisches festgelegtes Format für die UID, bis auf den zweistelligen Ländercode, z. B. steht AT für Österreich oder CZ für Tschechische Republik usw. Was die nachfolgenden Stellen im Einzelnen bedeuten, legt das betreffende Land selbst fest.

Für welche Unternehmen ist die UID wichtig und wo kann ich sie beantragen?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen und jeder Selbstständige in Österreich, der das volle oder teilweise Recht zum Vorsteuerabzug innehat, eine UID beantragen. Sie sind Kleinunternehmer und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen? Dann erhalten Sie nur dann auf Antrag eine UID, wenn Ihre geschäftlichen Beziehungen mit ausländischen Unternehmen dies erforderlich machen. Auch pauschalierte Land- und Forstwirte fallen unter diese Regelung. Die Beantragung einer UID erfolgt elektronisch oder schriftlich über das Formular U 15 bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Wichtig: Die Bestätigung Ihrer UID erhalten Sie auch elektronisch. Sie gilt als wichtiger Nachweis, der gut aufbewahrt in die Geschäftsunterlagen gehört.

Wie verwende ich meine UID?

Um als Unternehmen bei In- sowie Auslandsgeschäften eine gewisse Transparenz und Professionalität zu wahren, gehört Ihre UID immer zum festen Bestandteil Ihrer Kommunikation. Egal ob Briefkopf, E-Mail-Signatur, Rechnung, Impressum – hier sollte Ihre UID für Kunden und Geschäftspartner gut sichtbar sein.

Fazit

Die UID ist dafür gedacht, den Handel zwischen ausländischen Unternehmen zu erleichtern und Steuerangelegenheiten zu vereinfachen. Die Beantragung einer UID ist unter den oben genannten Bedingungen einfach und unkompliziert. Bei komplizierten oder individuelle Fragen in Bezug auf die UID hilft Ihnen Ihr Finanzamt gerne weiter.

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