Umsatzsteuer für Onlineshops: Alles Wichtige

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Bei der Betreibung eines Onlineshops in Österreich müssen im Hinblick auf die Umsatzsteuer diverse Regelungen berücksichtigt werden. Welche Pflichten und Rechte Shop-Betreiber haben und worauf bei der Abwicklung der Umsatzsteuer zu achten ist.

Umsatzsteuer für Onlineshops

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, welche das Entgelt auf Waren und Dienstleistungen besteuert. Gezahlt wird sie vom Endverbraucher bzw. Kunden. Die Pflicht der Erhebung liegt jedoch bei den Online-Shops.
Shop-Betreiber sind dafür zuständig, die Umsatzsteuer auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen aufzurechnen. Zudem müssen sie jährlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt abgeben. Dazu sind nahezu alle Onlinehändler in Österreich verpflichtet. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss die Umsatzsteuer anmelden und an die zuständige Behörde abführen. Das gilt in der Regel auch dann, wenn der Onlineshop in anderen Ländern betrieben wird.

Wann die Umsatzsteuer fällig ist

Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören:

– Gewerbliche Tätigkeit als Shop-Betreiber
– Erreichen der Lieferschwelle

Zweiter Punkt ist besonders wichtig. Shop-Betreiber, welche die jährliche Lieferschwelle für den Versandhandel überschreiten, muss sich im Einfuhrland registrieren und dementsprechend in der Regel auch Umsatzsteuer zahlen. Ab 2021 gilt eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro.

Umsatzsteuer registrieren und verwalten

Die Umsatzsteuer muss immer in dem Land abgegeben werden, in dem die Waren gelagert werden. Wer seine Waren beispielsweise mit einem Amazon FBA vertreibt und dementsprechend auf die Warenlager von Amazon zurückgreift, muss sich im entsprechenden Land registrieren.

Nach der Registrierung fallen weiterhin verschiedene Aufgaben an. Shop-Betreiber sind unter anderem dazu verpflichtet, das Finanzamt über Warenbewegungen zu informieren, länderspezifische Formular wie die Standard Audit File – Tax (Saf-T) einzureichen und einen Intrastat-Bericht einzureichen. Dabei handelt es sich um einen Bericht des Warenverkehrs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, welcher monatlich einzureichen ist.
Die Umsatzsteuervoranmeldung gilt es monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Es handelt sich ebenfalls um einen Bericht, welcher zur Anmeldung der bereits entstandenen Umsatzsteuer beim Finanzamt sowie der Abführung bzw. Überschuss-Erstattung der Steuer dient.

Als Shop-Betreiber die Umsatzsteuer automatisieren

Als Shop-Betreiber empfiehlt es sich, die Umsatzsteuer auszulagern. Dabei werden die umsatzsteuerlichen Aufgaben an einen Steuerberater abzugeben, welcher die steuerrechtliche Situation im Blick hat. Vor allem größere Online-Shops können die verschiedesten Regelungen kaum überblicken und benötigen zumindest Hilfe durch moderne Umsatzsteuer-Software. Geeignete Programme übernehmen wichtige steuerliche Aufgaben und erleichtern die Erstellung von Berichten sowie der eigentlichen Umsatzsteuererklärung zum Ende jedes Jahres.

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