Recht & Finanzen

Virtuelles Office & DSGVO: Was du über Datenschutz und Impressumspflicht wissen musst

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Warum deine Adresse mehr als nur ein Pflichtfeld ist – und wie du rechtlich sicher UND professionell auftrittst

Ein virtuelles Office ist praktisch: Es spart Kosten, verleiht deinem Unternehmen einen professionellen Anstrich – und ist oft der erste Schritt raus aus dem Homeoffice. Doch viele Gründer:innen und Selbstständige übersehen dabei ein entscheidendes Detail: Die Geschäftsadresse ist nicht nur optisches Beiwerk, sondern ein rechtlich relevantes Element. Vor allem im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG) ist sie ein echtes Minenfeld. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst – und warum ein virtuelles Office hier mehr ist als nur eine praktische Adresse.


Die Impressumspflicht – was das mit deiner Wohnadresse zu tun hat

Laut §5 des Telemediengesetzes (TMG) ist jeder, der geschäftsmäßig Online-Dienste betreibt – also Webseiten, Shops, Blogs, Social-Media-Seiten, Newsletter usw. – verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen. Und dieses Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift enthalten. Kein Postfach, keine anonyme Briefkastenfirma, sondern eine echte Adresse, unter der du erreichbar bist.

Viele Selbstständige geben hier mangels Alternativen einfach ihre Privatadresse an – und genau das ist problematisch.

Warum du deine private Wohnadresse nicht im Impressum verwenden solltest:

  • Sicherheitsrisiko: Deine Adresse ist für jeden im Netz frei einsehbar. Das kann zu Stalking, unerwünschter Post oder sogar Belästigungen führen.

  • Professionelles Auftreten: Wer als Coach, Berater:in oder Agentur mit einer Wohnadresse auftritt, wirkt im Zweifel weniger seriös.

  • Rechtliche Grauzone: Je nach Vermieter:in oder Mietvertrag ist es oft gar nicht erlaubt, eine Wohnung als Geschäftsadresse zu nutzen.

Die Lösung? Eine virtuelle Geschäftsadresse mit ladungsfähiger Anschrift – rechtlich sicher, repräsentativ und DSGVO-konform.


DSGVO & Adresse: Mehr als nur ein Impressum

Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, sorgsam mit personenbezogenen Daten umzugehen – auch, wenn es um Kontaktdaten im öffentlichen Raum geht. Deine Impressumsangabe zählt zur geschäftlichen Kommunikation und ist somit ebenfalls im Fokus. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte hier besonders achtsam agieren:

Häufige Stolperfallen:

  • Impressum auf Social Media fehlt oder ist unvollständig (z. B. bei Instagram oder LinkedIn)

  • Keine klare Trennung zwischen geschäftlicher und privater Adresse

  • Keine ladungsfähige Adresse bei Verwendung eines Postfachs

Hinzu kommt: Wenn du eine private Adresse veröffentlichst, setzt du dich selbst einem höheren Risiko aus – und auch das kann datenschutzrechtlich relevant werden, wenn z. B. Kundenkommunikation darüber erfolgt oder personenbezogene Daten dort verarbeitet werden.


Was ist eine ladungsfähige Adresse – und wie hilft dir ein virtuelles Office?

Der Begriff „ladungsfähig“ bedeutet: An dieser Adresse kann dir rechtswirksam Post zugestellt werden – z. B. bei Klagen, Mahnungen oder behördlichen Schreiben. Virtuelle Offices, die diesen Anspruch erfüllen, bieten dir:

  • Eine echte, physische Adresse mit Empfang oder Weiterleitung

  • Optional auch Postbearbeitung, Scan-Service, Weiterleitung an dich

  • Eintragungsmöglichkeit ins Handelsregister (wichtig bei GmbH/UG)

  • Seriosität und rechtliche Sicherheit

Wichtig: Achte bei der Wahl deines Anbieters darauf, dass es sich nicht nur um eine Briefkastenlösung handelt, sondern tatsächlich ein „Office-as-a-Service“-Modell mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen angeboten wird.


Der psychologische Vorteil: Vertrauen durch klare Kommunikation

Abseits aller juristischen Aspekte spielt auch die emotionale Ebene eine Rolle. Kund:innen wollen sehen, dass du erreichbar bist. Eine Geschäftsadresse in einer bekannten Straße, einem Business Center oder einem repräsentativen Stadtteil vermittelt sofort Professionalität und Sicherheit – ganz ohne dass du täglich vor Ort sein musst.

Gerade bei der Neukundengewinnung ist die Adresse oft das erste, was geprüft wird – sei es in der Fußzeile der Website, im Impressum oder auf der Rechnung. Wer hier transparent, aber diskret auftritt, sammelt Pluspunkte.


Und was kostet das Ganze?

Virtuelle Offices sind längst kein Luxusprodukt mehr. Seriöse Anbieter starten bei rund € 25–60/Monat, abhängig von Ort, Serviceumfang und Laufzeit. Viele Pakete enthalten:

  • Postannahme und -weiterleitung

  • Nutzung der Adresse für Impressum, Website, Behörden

  • Optional: Firmenschild, Telefonservice, Meetingräume auf Anfrage

Rechne das mal gegen das, was dich ein gemietetes Büro in Innenstadtlage kosten würde – und es wird klar: Das virtuelle Office ist ein enorm smarter Business-Move.


Fazit: Datenschutz und Professionalisierung schließen sich nicht aus

Die richtige Geschäftsadresse schützt dich nicht nur rechtlich – sie macht dich auch als Unternehmen sichtbar, greifbar und vertrauenswürdig. In Zeiten von Remote Work, digitaler Sichtbarkeit und wachsendem Wettbewerbsdruck ist es wichtiger denn je, einen klaren und rechtssicheren Auftritt zu haben.

Ein virtuelles Office ist dabei mehr als ein Platzhalter: Es ist ein Zeichen von Klarheit, Struktur und Weitsicht.


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Mahnung schreiben in Österreich – so gehts

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Niemand schreibt sie gerne und niemand erhält sie gerne: die Mahnung. Trotzdem kommen Unternehmer manchmal nicht umhin, eine Zahlungsaufforderung zu verschicken. Da tauchen dann Fragen auf wie: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung? Wie gehe ich das Mahnverfahren an, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

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Unterschied zwischen Kommanditist und Komplementär | KG einfach erklärt

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Der Komplementär in einer KG

Eine gegründete Kommanditgesellschaft besteht immer aus wenigstens zwei Partnern. Diese sind der Kommanditist und auch der Komplementär. Bei diesen beiden kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Der Kommanditist amtiert dabei zumeist lediglich als Geldgeber und kann sich hierbei nicht in das bestehende und aktive Tagesgeschäft einmischen. Somit ist er für alle Verbindlichkeiten nur beschränkt haftbar, und dies im Rahmen der eigentlichen Beteiligung.

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Kollektivvertag – Alles was Sie als Unternehmer wissen müssen  HTML-Ansicht Notiz

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Bevor näher auf den Kollektivvertrag eingegangen wird, ist es zunächst wichtig das österreichische Arbeitsrecht kurz darzustellen. Arbeitsrecht befasst sich mit den Problemen, die entstehen, wenn sich ein Mensch freiwillig in persönliche, weisungsgebundene Abhängigkeit begibt und dabei fremdbestimmte Arbeit leistet. Obwohl die Problemstellungen von Land zu Land verschieden sind gibt es dabei grundsätzlich einen festen Kern: Arbeit bietet großes Potential für Konfliktsituationen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Arbeitskollegen.

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ETF Sparplan – alles was Sie wissen müssen – Teil 2

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Im ersten Teil unserer Serie über ETFs haben wir erläutert, wie ein Exchange Traded Fund prinzipiell funktioniert. Der börsengehandelte Fond wird sehr kostengünstig gehandelt und bildet einen bestimmten Assetkorb gewichtet ab, so etwa die Dax-Werte. In diesem Beitrag nun wollen wir den Sparplan mit einem ETF (oder auch mehreren) erläutern.

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ETF – alles was Sie wissen müssen über ETFs – Teil 1

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Ein ETF ist ein Exchange Traded Fund, also ein börsengehandelter Fonds. Das bedeutet, die Anteile dieses Investmentfonds können täglich an der Börse gehandelt werden, was bei vielen aktiv gemanagten Fonds nicht unbedingt der Fall ist. Deren Anteile gibt eine emittierende Investmentgesellschaft aus. ETFs sind fast immer passiv verwaltete Indexfonds. Vor allem deshalb können Anleger die Anteile mit einem sehr geringen oder gänzlich ohne Ausgabeaufschlag erwerben.

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13- und 14 Monatsgehalt in Österreich – Alles was Sie wissen müssen

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Das 13. Gehalt wird auch Urlaubsgeld, Urlaubszuschuss oder Urlaubsbeihilfe genannt, beim 14. Gehalt handelt es sich um das Weihnachtsgeld, auch Weihnachtsremuneration genannt. Das Weihnachtsgeld sollte ursprünglich dazu dienen, ein schöneres Weihnachtsfest verbringen zu können, bereits im 19. Jahrhundert erhielten Arbeiter von manchen Fabrikbesitzern Geschenke als Belohnungen, sogenannte Remunerationen. Im 20. Jahrhundert forderten Gewerkschaften, dass das 13. Monatsgehalt in den Kollektivverträgen festgelegt werden muss. Ab 1954 wurden die ersten Urlaubsbeihilfen kollektivvertraglich beschlossen, zuerst nur in Höhe von bis zu 50% des Gehaltes, später betrugen sie ein volles Gehalt. Beide sind Sonderzahlungen, die im Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag festgelegt sind, die bei der Firma vorliegen. Falls diese nicht vorliegen besteht kein Anspruch auf die Sonderzahlungen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf 13. und 14. Gehalt gibt. Auch ohne gesetzliche Grundlage sind die Sonderzahlungen in der österreichischen Arbeitswelt fester Bestandteil. Freien Dienstnehmern und bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen steht kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu, außer es wurde so im Arbeitsvertrag festgehalten.

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Registrierkassenpflicht – Ein Überblick über die Rechtsgrundlagen

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Bereits im Jahr 2016 trat das sogenannte Kassengesetz zur Verhinderung von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Registrierkassengesetz)in Kraft. Ab dem 1. Januar 2017 müssen Unterlagen gemäß § 147 Absatz 1 Abgabenordnung, die mithilfe von digitalen und elektronischen Kassensysteme erstellt worden sind, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gemäß § 147 Absatz 2 Abgabenordnung, jederzeit verfügbar, lesbar und maschinell auswertbar sein. Davon betroffen sind auch zur Kasse gehörenden Bedienungs- und Programmieranleitungen. Auch sämtliche Programmeinrichtungen und –Änderungen müssen aufbewahrt und jederzeit einsehbar sein. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlichen technischen Anforderungen an digitale und elektronische Kassen in der am 07.10.2017 in Kraft getretenen Kassensicherungsverordnung (KassensichV) definiert. Mit der Kassensicht wurden auch die Anwendungsregelungen für das Registrierkassengesetz konkretisiert. Das Registrierkassengesetz gilt ab dem 01.01.2018 in ganz Deutschland für alle digitalen und elektronischen Kassensysteme oder Registrierkassen.

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Rechnung als Unternehmer korrekt stonieren – so gehts

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Als Unternehmer schreibt man ständig Rechnungen. Da ist es vorprogrammiert, dass es auch mal zu fehlerhaften Rechnungen kommt. Bereits eine falsche Kommasetzung macht jede Rechnung fehlerhaft und kann vom Kunden reklamiert werden. Aber auch für die eigene Buchhaltung ist es als Unternehmer wichtig, fehlerfreie Rechnungen zu haben. Dieser Artikel zeigt alle Möglichkeiten auf, eine Rechnung in Österreich zu stornieren und zu korrigieren.

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